Informationen zur Beantragung eines Schengenvisums für LKW-Fahrer
(Stand: April 2008)
Die Regelbearbeitungszeit für diese Visa beträgt vier Arbeitstage, längere Bearbeitungszeiten sind jedoch - auch ohne gesonderten Hinweis bei Antragstellung - jederzeit möglich. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Beantragung. Die Antragstellung ist bereits bis zu 3 Monaten vor dem geplanten Reisebeginn möglich. Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Visumerteilung“.
Bitte beachten Sie: Die Beantragung eines Schengen-Visums für LKW-Fahrer ist erst nach nachgewiesener mindestens sechsmonatiger Beschäftigung als LKW-Fahrer möglich.
1. Benötigte Unterlagen
- 2 vollständig in deutscher Sprache in Druckschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllte Antragsformulare (Antragsformular „Schengen“)
- unterschriebene Erklärung nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 AufenthG bzgl. der Folgen von falschen und/oder unvollständigen Angaben im Visumverfahren
- 3 aktuelle Passbilder
- gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer noch mindestens 3 Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Visums) und eine Kopie
- Nachweis über ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
Die Reisekrankenversicherung muss eine Mindestdeckungssumme von EUR 30.000,00 aufweisen, für alle Schengen-Staaten gültig sein und grundsätzlich den gesamten beantragten Gültigkeitszeitraum des Visums und die Aufenthaltsdauer im Schengenraum abdecken (z. B. muss bei einem 6-Monats-Visum, das zu einem Aufenthalt von max. 30 Tagen berechtigen soll, der Versicherungsschutz einen Gültigkeitszeitraum von 6 Monaten und einen Aufenthalt von 30 Tagen abdecken.
Bei Jahres- und Mehrjahresvisa ist es ausreichend, wenn der Krankenversicherungsschutz für die Dauer der ersten geplanten Reise nachgewiesen wird und ergänzend die Erklärung „Reisekrankenversicherung“ unterschrieben vorgelegt wird. Mit dieser Erklärung bestätigen Sie, dass Sie darauf hingewiesen wurden, dass bei jeder weiteren Einreise in den Schengenraum der oben beschriebene Krankenversicherungsschutz nachzuweisen ist und andernfalls die Einreise verweigert werden kann.
- Nachweis über Ihre „wirtschaftliche Verwurzelung“ im Heimatland
- Arbeitsbuch (Original und vollständige Kopie) und Originalbestätigung des Arbeitsgebers über Beschäftigung sowie Dienstreiseauftrag mit Kostenübernahme
- Bestätigung der Rentenversicherung über Bestehen des Versicherungsverhältnisses („Listing“, im Original)
- Internationaler LKW-Führerschein (Original und Kopie)
- Originale und Kopien der durch die Grenzbehörden abgestempelten Frachtbriefe (CMR zwischen Serbien und Deutschland) für Transporte in den letzten 3 Monaten, bei erstmaligem grenzüberschreitendem Transport ist der entsprechende Frachtauftrag (Original und Kopie) vorzulegen
- Genehmigung für den internationalen Güterkraftverkehr bzw. CEMT
- Zusätzlich bei Jahresvisa:
Eigenhändig unterschriebene Aufstellung über die während der Gültigkeit des letzten Visums durchgeführten Fahrten in den Schengen-Raum (s. hierzu unser Formular
„LKW-Fahrer-Aufstellung Fahrten“
Eigenhändig unterschriebene Erklärung, dass das Visum im Erteilungsfalle ungeachtet der zulässigen Aufenthaltsdauer im Gebiet der Schengener Staaten zur Ausübung der Tätigkeit als Berufskraftfahrer in Deutschland nur zu einem Aufenthalt von drei Monaten innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten gestattet (s. hierzu Formular „Berufskraftfahrer-Erklärung“)
Erklärung Reisekrankenversicherung (s. hierzu Formular „Reisekrankenversicherung“)
2. Wichtige Hinweise:
Unvollständige Antragsunterlagen führen zur Ablehnung des Visumantrags. Die vollständige Vorlage der oben genannten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf ein Visum. Kopien von Unterlagen sind mitzubringen und können nicht von Mitarbeitern der Visastelle gefertigt werden.
Falsche und/oder unvollständige Angaben und/oder gefälschte bzw. verfälschte Unterlagen führen in der Regel zur Ablehnung des Antrags.
Die Visastelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen auch nach Antragstellung anzufordern. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, bei Antragstellung weitere, Ihren Antrag begründende Unterlagen vorzulegen.
Ob Sie die Vorteile des Visaerleichterungsabkommens in Anspruch nehmen können, entnehmen Sie bitte unserem separaten Merkblatt.