Informationen zur Beantragung eines Schengenvisums für Besuche bei Verwandten, Freunden und Bekannten
Merkblatt für die Beantragung von Schengen-Visa für Besuchsreisen
Stand: Dezember 2010
Serbische und montenegrinische Staatsangehörige können zu Besuchszwecken visumfrei in die Schengener Staateneinreisen und sich dort bis zu höchstens 90 Tage im Zeitraum von 180 Tagen aufhalten. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise in dem Merkblatt "Allgemeine Hinweise zur Visumbeantragung".
Drittstaatsangehörige, die visumpflichtig sind, müssen den Visumantrag persönlich in der Visastelle der Botschaft des Landes, das sie besuchen wollen, stellen. Soll mehr als ein Schengener Staat besucht werden, muss das Visum bei der Botschaft / dem Konsulat des Landes beantragt werden,welches das Hauptreiseziel ist.
Die Regelbearbeitungszeit für diese Visa beträgt vier Arbeitstage, längere Bearbeitungszeiten sind jedoch auch ohne gesonderten Hinweis bei Antragstellung jederzeit möglich. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Beantragung. Die Antragstellung ist bereits bis zu 3 Monaten vor dem geplanten Reisebeginn möglich. Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Visumerteilung“.
1. Benötigte Unterlagen
1 vollständig in deutscher Sprache in Druckschrift oder mit Schreibmaschine ausgefülltes Antragsformular (Antragsformular „Schengen“)
unterschriebene Erklärung nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 AufenthG bzgl. der Folgen von falschen und/oder unvollständigen Angaben im Visumverfahren
2 aktuelle Passbilder
gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer noch mindestens 3 Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Visums) und eine Kopie
Nachweis des Reisezwecks und der Finanzierung der Reise
Als Nachweis des Reisezwecks und der Finanzierung der Reise akzeptiert die Botschaft eine offizielle Verpflichtungserklärung nach § 66-68 des AufenthG im Original und eine Kopie, abgegeben von Ihrem Gastgeber vor der für seinen Wohnort zuständigen Stelle (dies kann z. B. die Ausländerbehörde oder die Bürgerberatung sein, bitte erkundigen Sie sich vor Ort), sofern diese den Vermerk „Bonität nachgewiesen“ oder „Bonität glaubhaft gemacht“ enthält.
Sofern keine Verpflichtungserklärung vorgelegt werden kann, ist neben einem formlosen Einladungsschreiben (Original und 1 Kopie) Ihres Gastgebers ein separater Finanzierungsnachweis erforderlich.
Hierfür kommen in Betracht:
- Kreditkarten und die dazugehörigen letzten 3 Monatsabrechnungen
- Reiseschecks in Höhe von EUR 45,00 pro Aufenthaltstag pro Person
- Von der Bank bestätigte Kontoguthaben und Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Der separate Finanzierungsnachweis ist ebenfalls erforderlich, wenn die Verpflictungserklärung nicht die Bonität des Gastgebers bestätigt.
Nachweis Verwandtschaftsverhältnis bei Besuchsreisen zu engen Verwandten (Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern und Enkelkinder) durch entsprechende aktuelle (nicht älter als 6 Monate) Geburts- bzw. Heiratsurkunden.
Nachweis über ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
Die Reisekrankenversicherung muss eine Mindestdeckungssumme von EUR 30.000,00 aufweisen, für alle Schengen-Staaten gültig sein und grundsätzlich den gesamten beantragten Gültigkeitszeitraum des Visums und die Aufenthaltsdauer im Schengenraum abdecken (z. B. muss bei einem 6-Monats-Visum, das zu einem Aufenthalt von max. 30 Tagen berechtigen soll, der Versicherungsschutz einen Gültigkeitszeitraum von 6 Monaten und einen Aufenthalt von 30 Tagen abdecken). Bei Jahres- und Mehrjahresvisa ist es ausreichend, wenn der Krankenversicherungsschutz für die Dauer der ersten geplanten Reise nachgewiesen wird und ergänzend die Erklärung „Reisekrankenversicherung“ unterschrieben vorgelegt wird. Mit dieser Erklärung bestätigen Sie, dass Sie darauf hingewiesen wurden, dass bei jeder weiteren Einreise in den Schengenraum der oben beschriebene Krankenversicherungsschutz nachzuweisen ist und andernfalls die Einreise verweigert werden kann.
Nachweis über Ihre „wirtschaftliche Verwurzelung“ im Heimatland
Arbeitnehmer benötigen:
- Arbeitsbuch (Original und vollständige Kopie) und Original- Bestätigung des Arbeitsgebers über Beschäftigung
- Bestätigung der Rentenversicherung über Bestehen des Versicherungsverhältnisses („Listing“, im Original)
Selbständige benötigen:
- Auszug aus dem Handelsregister (Original und Kopie)
- Bescheid auf den Firmennamen über bezahlte Steuern (Original und Kopie)
Landwirte benötigen:
- Auszug aus dem Katasteramt (Original und Kopie)
- nationale Krankenversicherungskarte und Kopie
- Bescheid über bezahlte Steuern (Original und Kopie)
Rentner benötigen:
- amtliche Bestätigung über den Bezug einer Rente oder den letzten Rentenscheck (Original und Kopie)
Studierende benötigen:
- Bestätigung der Fakultät (Original)
- Studienbuch („Index“, Original und vollständige Kopie)
Schüler benötigen:
- Schulbescheinigung (Original)
- bei Reisen außerhalb der gesetzlichen Schulferien eine Bescheinigung der Schule über Befreiung vom Schulbesuch (Original)
- bei Schülern bis 16 Jahre: Bitte beachten Sie das Merkblatt „Allgemeine Hinweise“ bezogen auf Antragsberechtigung und Zustimmungserklärung der Eltern
2. Wichtige Hinweise:
Unvollständige Antragsunterlagen führen zur Ablehnung des Visumantrags. Die vollständige Vorlage der oben genannten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf ein Visum. Kopien von Unterlagen sind mitzubringen und können nicht von Mitarbeitern der Visastelle gefertigt werden.
Falsche und/oder unvollständige Angaben und/oder gefälschte bzw. verfälschte Unterlagen führen in der Regel zur Ablehnung des Antrags.
Die Visastelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen auch nach Antragstellung anzufordern.
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, bei Antragstellung weitere, Ihren Antrag begründende Unterlagen vorzulegen.