Informationen zur Beantragung eines Schengenvisums für Geschäftsreisen und Messebesuche
Merkblatt für die Beantragung von Schengen-Visa für Geschäftsreisen und Messebesuche
Stand: Dezember 2010
Serbische und montenegrinische Staatsangehörige können Geschäftszwecken visumfrei in die Schengener Staaten einreisen und sich dort bis zu höchstens 90 Tage im Zeitraum von 180 Tagen aufhalten. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise in dem Merkblatt "Allgemeine Hinweise zur Visumbeantragung".
Drittstaatsangehörige, die visumpflichtig sind, müssen den Visumantrag persönlich in der Visastelle der Botschaft des Landes, das sie besuchen wollen, stellen. Soll mehr als ein Schengener Staat besucht werden, muss das Visum bei der Botschaft / dem Konsulat des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel ist.
Die Regelbearbeitungszeit für diese Visa beträgt vier Arbeitstage, längere Bearbeitungszeiten sind jedoch auch ohne gesonderten Hinweis bei Antragstellung jederzeit möglich. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Beantragung. Die Antragstellung ist bereits bis zu 3 Monaten vor dem geplanten Reisebeginn möglich
1. Benötigte Unterlagen
1 vollständig in deutscher Sprache in Druckschrift oder mit Schreibmaschine ausgefülltes Antragsformular
2 aktuelle Passbilder
gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer noch mindestens 3 Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Visums) und eine Kopie
Nachweis des Reisezwecks und der Finanzierung der Reise
Als Nachweis des Reisezwecks und der Finanzierung der Geschäftsreise akzeptiert die Botschaft grundsätzlich ein Original-Einladungsschreiben des deutschen Geschäftspartners, aus dem der Name des Antragstellers, der Aufenthaltszweck und der Aufenthaltszeitraum hervorgehen und das eine Kostenübernahmeerklärung nach den §§ 66-68 AufenthG enthält
Alternativ ist auch die bei „Besuchsreisen“ beschriebene offizielle Verpflichtungserklärung nach § 66-68 des AufenthG im Original möglich.
Sofern weder die Verpflichtungserklärung noch ein Einladungsschreiben mit Kostenübernahmeerklärung vorgelegt werden können, ist neben dem formlosen Einladungsschreiben Ihres Geschäftspartners ein separater Finanzierungsnachweis erforderlich. Hierfür kommen in Betracht:
- Kreditkarten und die dazugehörigen letzten 3 Monatsabrechnungen
- Reiseschecks in Höhe von EUR 45,00 pro Aufenthaltstag pro Person
- Von der Bank bestätigte Kontoguthaben und Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Wenn die Geschäftsreise dem Erwerb von Gebrauchsgütern (z. B. KFZ, Landmaschinen, Anlagen) dienen soll, ist neben dem Nachweis der Finanzierung der Reise auch ein Nachweis über die für die geplante Anschaffung nötigen liquiden Mittel erforderlich.
Für Messebesuche ist als Nachweis des Reisezwecks statt des oben beschriebenen Einladungsschreibens eine Bestätigung des Veranstalters über die Teilnahme / Anmeldung erforderlich.
Bei Arbeitnehmern ist darüber hinaus eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers über die Geschäftsreise im Original mit deutscher Übersetzung erforderlich.
Nachweis über ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
Die Reisekrankenversicherung muss eine Mindestdeckungssumme von EUR 30.000,00 aufweisen, für alle Schengen-Staaten gültig sein und grundsätzlich den gesamten beantragten Aufenthaltszeitraum und die Aufenthaltsdauer abdecken. Bei Jahres- und Mehrjahresvisa ist es ausreichend wenn der Krankenversicherungsschutz für die Dauer der ersten geplanten Reise nachgewiesen wird, Sie sind allerdings verpflichtet, bei jeder weiteren Einreise in den Schengenraum den oben beschriebenen Krankenversicherungsschutz nachweisen zu können, andernfalls kann die Einreise verweigert werden.
Nachweis über Ihre „wirtschaftliche Verwurzelung“ im Heimatland
Arbeitnehmer benötigen:
- Arbeitsbuch (Original und vollständige Kopie) und Original- Bestätigung des Arbeitsgebers über Beschäftigung
- Bestätigung der Rentenversicherung über Bestehen des Versicherungsverhältnisses („Listing“, im Original)
Selbständige benötigen:
- Auszug aus dem Handelsregister (Original und Kopie)
- Bescheid auf den Firmennamen über bezahlte Steuern (Original und Kopie)
Landwirte benötigen:
- Auszug aus dem Katasteramt (Original und Kopie)
- nationale Krankenversicherungskarte und Kopie
- Bescheid über bezahlte Steuern (Original und Kopie)
Wichtige Hinweise:
Die vollständige Vorlage der oben genannten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf ein Visum.
Falsche und/oder unvollständige Angaben und/oder gefälschte bzw. verfälschte Unterlagen führen in der Regel zur Ablehnung des Antrags.
Die Visastelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen auch nach Antragstellung anzufordern.
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, bei Antragstellung weitere Ihren Antrag begründende Unterlagen vorzulegen.