Informationen zur Beantragung eines Visums für Au-Pair-Aufenthalte
Stand: Dezember 2010
Die Bearbeitungszeit für diese Visa beträgt durchschnittlich etwa 2 Monate, längere Bearbeitungszeiten sind ohne gesonderten Hinweis bei Antragstellung jederzeit möglich. Die Antragstellung ist möglich ab sechs Monaten vor Beginn des Au-pair-Aufenthaltes, eine frühere Beantragung ist nicht möglich.
Bei der Antragstellung wird Ihr Reisepass aufgrund der Bearbeitungsdauer wieder ausgehändigt, sobald eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen wurde, werden Sie von der Botschaft benachrichtigt. Von Sachstandsnachfragen bitten wir abzusehen, sollten noch Informationen oder Unterlagen benötigt werden, werden Sie hierüber informiert.
Sobald Sie von uns benachrichtigt wurden, dass Ihr Antrag positiv entschieden werden konnte, ist es für die Visumerteilung erforderlich, dass Sie mit Ihrem Reisepass zwischen 08.00 und 11.00 Uhr an unserem Infoschalter vorsprechen und den Reisepass abgeben. Der visierte Pass kann in der Regel gleichtägig wieder abgeholt werden.
1. Benötigte Unterlagen
2 vollständig in deutscher Sprache in Druckschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllte Antragsformulare
3 aktuelle Passbilder
gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer noch mindestens 3 Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Visums) und eine Kopie
Au-pair-Vertrag (Original und Kopie, in deutscher oder englischer Sprache)
Der Vertrag muss die Mindestbedingungen für Au-pair-Verhältnisse gem. dem von der Bundesagentur für Arbeitz herausgegebenen unverbindlichen Mustervertrag erfüllen (Informationen unter www.bundesagentur.de)
Sofern das Au-pair-Verhältnis auf Vermittlung einer Agentur mit RAL-Gütezeichen zustande kam, wird der Vertrag bei Antragstellung in Form eines pdf-Dokuments bzw. als Faxkopie akzeptiert. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.guetegemeinschaft-aupair.de.
2. Voraussetzungen für die Genehmigung eines Au-Pair-Aufenthalts
Mindestalter (zum Zeitpunkt der Antragstellung): 18 Jahre
Höchstalter (zum Zeitpunkt der Antragstellung): das 25. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein
Dauer des Au-pair-Aufenthalts: mindestens 6 Monate / höchstens 1 Jahr
Grundkenntnisse der deutschen Sprache
Bei Antragstellung wird eine Sprachbewertung durch die Deutsche Botschaft durchgeführt
grundsätzlich keine Voraufenthalte in Deutschland als Au-pair
3. Anforderungen an die Gastfamilie
als Gastfamilie kommen nur Familien in Frage, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind lebt und die noch kein Au-pair beschäftigen (Ausnahme: Bei vier und mehr Kindern kann unter Umständen auch ein zweites Au-pair aufgenommen werden)
zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair darf grundsätzlich kein Verwandtschaftsverhältnis bestehen
In der Gastfamilie muss grundsätzlich Deutsch als Muttersprache gesprochen werden und mindestens ein Erwachsener die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU / EWR- Mitgliedsstaates besitzen
4. Weitere wichtige Hinweise:
Die vollständige Vorlage der oben genannten Unterlagen bzw. die Erfüllung der hier beschriebenen Mindestanforderungen begründet keinen Anspruch auf ein Visum.
Falsche und/oder unvollständige Angaben und/oder gefälschte bzw. verfälschte Unterlagen führen in der Regel zur Ablehnung des Antrags.
Die Visastelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen auch nach Antragstellung anzufordern.
Sämtliche Unterlagen in serbischer Sprache sind mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.