Informationen zur Beantragung eines Visums zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt in Deutschland

Stand: Dezember 2010


Die Bearbeitungszeit für diese Visa beträgt durchschnittlich etwa 3 Monate, längere Bearbeitungszeiten sind ohne gesonderten Hinweis bei Antragstellung jederzeit möglich. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Beantragung.

Bei der Antragstellung wird Ihr Reisepass aufgrund der Bearbeitungsdauer wieder ausgehändigt. Sobald eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen wurde, werden Sie von der Botschaft benachrichtigt. Von Sachstandsnachfragen bitten wir abzusehen, Sollten noch Informationen oder Unterlagen benötigt werden, werden Sie hierüber informiert.

Sobald Sie von uns benachrichtigt wurden, dass Ihr Antrag positiv entschieden werden konnte, ist es für die Visumerteilung erforderlich, dass Sie mit Ihrem Reisepass zwischen 08.00 und 11.00 Uhr an unserem Infoschalter vorsprechen und den Reisepass abgeben. Der visierte Pass kann in der Regel am gleichen Tag wieder abgeholt werden.

Seit dem 28. August 2007 ist eine Visumerteilung zur Eheschließung grundsätzlich nur möglich, wenn beide Verlobten das 18. Lebensjahr vollendet haben (vgl. § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG).

Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Visabeantragung“.

1. Benötigte Unterlagen

  • 2 vollständig in deutscher Sprache in Druckschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllte Antragsformulare (Antragsformular „Nationales Visum“)

  • unterschriebene Erklärung nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 AufenthG bzgl. der Folgen von falschen und/oder unvollständigen Angaben im Visumverfahren

  • 3 aktuelle Passbilder

  • gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer noch mindestens 3 Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Visums) und eine Kopie

  • Nachweis mindestens einfacher Deutschkenntnisse (beachten Sie hierzu bitte unser Merkblatt „Deutschkenntnisse“)

  • Ehefähigkeitszeugnis der serbischen bzw. montenegrinischen Behörden mit Apostille (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht) oder Nachweis des deutschen Standesamts, dass dieses dort bereits vorliegt

  • Bescheinigung des deutschen Standesamts über die Anmeldung der Eheschließung

  • aktuelle Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Verlobten

  • Passkopie des in Deutschland lebenden Verlobten (sofern dieser nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, auch Kopie des Aufenthaltstitels)

Sofern der künftige Ehegatte in Deutschland Staatsangehöriger eines EU-Staates (außer Bundesrepublik Deutschland) ist, wird der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse nicht benötigt.

In diesem Fall werden jedoch zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

Wenn der künftige Ehegatte erwerbstätig ist:

-Nachweise über dessen Erwerbstätigkeit (bei unselbständiger Erwerbstätigkeit: Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung und Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate; bei selbständiger Erwerbstätigkeit: Steuerbescheid) und/oder sonstiges Einkommen des Ehegatten (z.B. Ersparnisse, Rente).

Sofern der künftige Ehegatte nicht erwerbstätig ist:

-Anderweitige Nachweise über ausreichende Existenzmittel; ausreichende Existenzmittel liegen vor, wenn während des Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen in Deutschland in Anspruch genommen werden müssen. Geeignete Nachweise hierfür sind z.B. Arbeitsvertrag mit zukünftigem Arbeitgeber, Nachweis über selbständige Erwerbstätigkeit, sonstiges Einkommen (z.B. Ersparnisse, Rente).

Wichtige Hinweise:

Die vollständige Vorlage der oben genannten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf ein Visum. Kopien von Unterlagen sind mitzubringen und können nicht von Mitarbeitern der Visastelle gefertigt werden.


Falsche und/oder unvollständige Angaben und/oder gefälschte bzw. verfälschte Unterlagen führen in der Regel zur Ablehnung des Antrags.


Die Visastelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen auch nach Antragstellung anzufordern.


Sämtliche Unterlagen in serbischer Sprache sind mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

Informationen zur Beantragung eines Visums zur Eheschließung mit anschließendem Daueraufenthalt in Deutschland

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Hier finden Sie die entsprechenden Informationen, das erforderliche Antragsformular sowie ggf. erforderliche Erklärungen als pdf-Dokument zum Herunterladen

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Hier finden Sie  Informationen zu dem gesetzlich erforderlichem Nachweis mindestens einfacher Deutschkenntnisse