Informationen zur Beantragung eines Visums für Studienzwecke oder für den Besuch eines Sprachkurses
Stand: April 2011
Dieses Merkblatt gilt für Studienbewerber, Studenten, Doktoranden (Dissertation/Promotion) und PhD-Studenten - auch wenn ein studienvorbereitender Deutschkurs dem Studium vorangeht sowie Sprachkursteilnehmer. Studien- und Sprachkursaufenthalte mit einem Aufenthaltsdauer von max. 90 Tagen sind unter Beachtung der Regelungen für visumfreie Schengen-Aufenthalte nicht visumpflichtig.
Die Mindestbearbeitungszeit fürnationale Studienvisa beträgt 3 Wochen und 2 Werktage, für Sprachkursaufenthalte ist ebenfalls mit einer mehrwöchigen Bearbeitungsdauer zu rechnen. Längere Bearbeitungszeiten sind ohne gesonderten Hinweis bei Antragstellung jederzeit möglich. Wir empfehlen daher eine möglichst frühzeitige Beantragung mindestens sechs Wochen vor geplantem Aufenthaltsbeginn.
Von Sachstandsnachfragen bitten wir abzusehen. Sollten noch Informationen oder Unterlagen benötigt werden, werden Sie hierüber informiert. Sobald Sie von uns benachrichtigt wurden, dass Ihr Antrag positiv entschieden werden konnte, kann der visierte Pass zu den üblichen Arbeitszeiten der Passausgabe abgeholt werden.
Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Visabeantragung“.
Benötigte Unterlagen:
-Studienaufenthalt:
2 vollständig in deutscher Sprache in Druckschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllte Antragsformulare (Antragsformular „Nationales Visum“)
unterschriebene Erklärung nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 AufenthG bzgl. der Folgen von falschen und/oder unvollständigen Angaben im Visumverfahren
3 aktuelle Passbilder
gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate ab Beginn des voraussichtlichen Aufenthalts in Deutschland) und eine Kopie
Vorlage des Zulassungsbescheides oder der Studienvormerkung der deutschen Hochschule (Original und Kopie); falls Sie noch nicht für ein Studium in Deutschland von einer deutschen Hochschule zugelassen wurden, benötigen wir einen Nachweis über Ihren Schulabschluß, der Sie zum Studium in Serbien und Deutschland berechtigt (Original und Kopie)
tabellarischer Lebenslauf: lückenlose Darstellung Ihrer bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
schriftliche Erklärung zu Ihrem geplanten Studienaufenthalt: Motivation für die Studienfachwahl, Gründe für die Auswahl der Hochschule, konkrete Studienpläne oder Angaben zur Vorbereitung auf das Studium
sofern vorhanden Nachweis über bisherige Studienleistungen (z. B. bereits erworbene Diplome, bereits absolvierte Grundstudien, Vorlage des serbischen Studentenbuches; jeweils Original und vollständige Kopie)
Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse oder Nachweis über die Anmeldungen zu einem studienvorbereitenden Sprachintensivkurses von mindestens 18 Wochenstunden in Deutschland
Finanzierungsnachweis für das geplante Studium in Deutschland
Bei Antragstellung ist mindestens für das erste geplante Studienjahrder Nachweis der ausreichenden Finanzierung des Aufenthalts in Deutschland durch Vorlage eines oder einer Kombination der nachfolgenden Nachweise zu erbringen:
Nachweis durch Bestätgung (Original und Kopie) der Bank, dass sie Inhaber eines Sperrkontos bei einer Bank in Deutschland mit einem Guthaben von mindestens EUR 7.908 (pro Jahr) sind. Das Sperrkonto muss mit dem Sperrvermerk „Finanzierung Studium“ ausgestattet sein und darüber hinaus nur die Auszahlung von max. 1/12 des Guthabens pro Monat zulassen. Der Nachweis, dass Sie über ein entsprechendes Euro-Devisenkonto bei einer Bankfiliale in Serbien verfügen, ist nicht ausreichend. Die Filiale, bei der das Konto besteht, muss sich in Deutschland befinden. Alternativ ist auch eine entsprechende Bankbürgschaft möglich.
Offizielle Verpflichtungserklärung mit bestätigter Bonität, sofern ein Dritter Ihren Aufenthalt finanziert (Original und Kopie)
Bestätigung über den Erhalt eines Stipendiums (Original und Kopie; ausgestellt durch die Universität oder die finanzierende Stelle), aus der die Höhe, der Beginn und die Dauer des Stipendiums hervorgeht.
-Sprachkursbesuch:
2 vollständig in deutscher Sprache in Druckschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllte Antragsformulare (Antragsformular „Nationales Visum“)
unterschriebene Erklärung nach § 55 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 AufenthG bzgl. der Folgen von falschen und/oder unvollständigen Angaben im Visumverfahren
3 aktuelle Passbilder
gültiger Reisepass (Gültigkeitsdauer mindestens 6 Monate ab Beginn des voraussichtlichen Aufenthalts in Deutschland) und eine Kopie
Anmelde- und Zahlungsbestätigung der Sprachschule (der Sprachkurs muss ein Intensivsprachkurs mit mind. 18 Unterrichtsstunden pro Woche sein)
tabellarischer Lebenslauf: lückenlose Darstellung Ihrer bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit
schriftliche Erklärung zur Motivation für Ihren geplanten Sprachkursaufenthalt
Finanzierungsnachweis (s. oben)
Wichtige Hinweise:
Die vollständige Vorlage der oben genannten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf ein Visum. Kopien von Unterlagen sind mitzubringen und können nicht von Mitarbeitern der Visastelle gefertigt werden.
Falsche und/oder unvollständige Angaben und/oder gefälschte bzw. verfälschte Unterlagen führen in der Regel zur Ablehnung des Antrags.
Die Visastelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen auch nach Antragstellung anzufordern.
Sämtliche Unterlagen in serbischer Sprache sind mit amtlich beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Ein Studentenvisum berechtigt zur Ausübung einer studentischen Nebentätigkeit von max. 90 Tagen pro Halbjahr.