Aufbauend auf dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. März 2020 in Kraft getreten ist, werden nun mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung die Möglichkeiten für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten, zum Zweck der Arbeitsaufnahme nach Deutschland zu kommen, erweitert und in vielen Fällen das Visumverfahren vereinfacht.
Das neue Gesetz besteht aus mehreren Teilen. Die Regelungen treten schrittweise bis 01. Juni 2024 in Kraft. Hier finden Sie einen Überblick über die einzelnen Neuerungen: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz
Bevor sie ihr - Visum als Fachkraft beantragen, benötigen Interessierte eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt durch die zuständigen Stellen in Deutschland. Informationen zu den Verfahren finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de. Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten.
Unsere Hinweise zu Sprachzertifikaten, die im Visumsverfahren anerkannt werden, wurden aktualisiert. Näheres finden Sie hier